Es ist wieder soweit! Zur Jahreswende erwarten uns wie immer neue oder anstehende Gesetzesänderungen für das kommende Jahr – natürlich auch in 2017. Aber was genau ändert sich im Hinblick auf uns Autofahrer? Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Für Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen ist es nicht mehr notwendig einen Unfallschwerpunkt nachzuweisen. Es reicht jetzt vollkommen aus, dass soziale Einrichtungen wie Schulen, KiTas oder Altenheime an einer Hauptverkehrsstraße liegen, damit Länder und Kommunen um Tempo 30 anordnen können. Dadurch soll es in Zukunft mehr 30er Zonen geben.
Die Bildung von Rettungsgassen wurde neu definiert, um für Klarheit zu sorgen. Die Regelung betrifft Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung. Die Fahrzeuge müssen bei Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen eine Rettungsgasse bilden. Vorher galt die Regelung, in der Mitte eine Gasse zu räumen. Jetzt müssen die Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur nach links, und alle anderen nach rechts ausweichen.
Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss bald mehr blechen! Um 40 Euro soll die Strafe angehoben werden und kostet dann bei Verstoß 100 Euro. Bußgeld soll es auch für die Nutzung von Tablets oder E-Book-Readern sowie Videobrillen und das Tippen von Nachrichten geben. Gut zu wissen: Nach wie vor ist jede Nutzung über Sprachfunktion erlaubt und erwünscht.
Ein Auto (car) wird mit mehreren geteilt (sharing) – das funktioniert privat und kommerziell. Gerade in großen Städten sind Carsharing-Anbieter sehr beliebt – offensichtlich auch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Carsharing ist nämlich umweltbewusster und soll deshalb auch vom Staat gefördert werden: In Zukunft nämlich mit kostenlosen und/oder reservierten Parkplätzen.
Auch für 2018 gibt es schon Pläne, die bereits in der Umsetzung sind. Ab dem nächsten Jahr wird für Winterreifen das „Alpine“-Siegel – ein Qualitätssiegel – eingeführt. Bisher wurden die Reifen-Hersteller-Angaben nicht überprüft. Dies wird sich dann durch unabhängige Testverfahren ändern. M+S-Reifen dürfen dann noch bis 2024 genutzt werden, bis die Umstellung dann ausschließlich auf Winterreifen mit „Alpine“-Siegel erfolgt. Gleichzeitig drohen höhere Geldbußen bei Missachtung der Winterreifen-Pflicht, sowohl für Fahrer als auch für Halter.
Wir hoffen, Sie sind nun gewappnet und wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Jahr!
Ihr Team von mein-autolexikon.de