Seit dem 7. Juli 2024 müssen Neuwagen gemäß EU-Verordnung mit mindestens neun Fahrassistenzsysteme ausgestattet sein. Die EU-Kommission rechnet damit, dass 95 Prozent aller Unfälle durch menschliches Versagen verursacht werden und erhofft sich so, die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren und den Straßenverkehr insgesamt sicherer zu gestalten.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Fahrzeuge von der EU-Verordnung betroffen sind und welche Fahrassistenzsysteme nun verpflichtend sind.
Für komplett neu entwickelte Fahrzeuge sind Assistenzsysteme bereits seit Juli 2022 verpflichtend. Ab 7. Juli 2024 greift diese Verpflichtung für alle Neuwagen. Bereits zugelassene Fahrzeuge müssen jedoch nicht nachträglich mit diesen elektronischen Helfern ausgerüstet werden.
Einparkhilfe? Spurassistent? Notfallbremsung? Welche Systeme müssen Neuwagen nun aufweisen? Und darf man die Fahrassistenzsysteme auch mal ausschalten? Hier ist ein kleiner Leitfaden für alle, die es genau wissen möchten:
Dieser Assistent, auch »Intelligent Speed Assistent« (ISA) genannt, überwacht Ihr Tempo. Er erkennt Geschwindigkeitsbeschränkungen und warnt Sie optisch und akustisch, wenn Sie zu schnell fahren. Er kann Ihr Auto auch auf die zulässige Geschwindigkeit herunterregeln. Den Geschwindigkeitsassistenten dürfen Sie nicht dauerhaft deaktivieren, auch wenn er stört. Und die anderen Fahrassistenzsysteme übrigens auch nicht.
Manchmal ist die Sicht nach hinten schlecht. Sie wähnen sich in Sicherheit, legen den Rückwärtsgang ein und: Rumms. Das passiert mit dem Rückfahrassistenten nicht mehr. Er erkennt andere Verkehrsteilnehmer hinter Ihrem Auto und schützt sie (und Sie!) vor Unfällen.
Darüber hinaus muss ein aktiver Spurhalteassistent eingebaut sein, der Sie davor schützt, »komplett neben der Spur« zu sein. Als aktiv wird dieser Assistent bezeichnet, weil er aktiv in das Lenkverhalten eingreift, um die Spur zu halten. Können Sie jetzt nach Herzenslust beim Fahren auf dem Handy daddeln oder sich übermüdet ans Steuer setzen? Natürlich nicht! Das ist nach wie vor verboten.
Dieser Assistent nimmt zwar nicht das Steuer in die Hand, aber er warnt Sie, wenn Sie Anzeichen von Müdigkeit erkennen lassen. Sie werden mit optischen und akustischen Signalen bombardiert, die Sie garantiert wachrütteln.
Wenn Sie abrupt bremsen, flammt das adaptive Bremslicht, oder Notbremslicht, auf. Das bedeutet, alle Heckleuchten leuchten auf wie ein Weihnachtsbaum. Das warnt andere Fahrer und Verkehrsteilnehmer: schnell reagieren, hier ist eine Notbremsung im Gange. Gekoppelt ist das Notbremslicht mit dem Notbremsassistent.
Der Notbremsassistent tritt auf den Plan, wenn zum Beispiel ein Kind auf die Straße läuft oder der Hirsch sich nachts auf der Landstraße rumtreibt. Er erkennt solche Gefahren selbständig und bremst Ihr Auto ohne Ihr Zutun ab – oder unterstützt Ihr reaktionsschnelles Bremsen.
Flugzeuge haben schon lange eine »Blackbox«, nun wird sie auch für Autos Pflicht. Der Unfalldatenspeicher, oder »Event Data Recorder« (EDR), erfasst alle Parameter, die nötig sind, um einen Unfall genau rekonstruieren zu können. Natürlich anonymisiert, wo kämen wir sonst hin!
Die Reifendrucküberwachung zeigt Ihnen Ihren Reifendruck an und warnt Sie, wenn dieser nicht stimmt. Denn wenn die Reifen zu wenig Luft haben, stellt das einen Sicherheitsmangel dar.
Der Abend war lang, der Wein war lecker, und jetzt noch mal schnell nach Hause fahren – es geht ja nur über Landstraße und da kontrolliert bestimmt jetzt niemand mehr. Solche Szenarien soll es in Zukunft nicht mehr geben. Eine EU-weit standardisierte Schnittstelle ermöglicht die Installation eines Kontrollgeräts, das Alkohol wittert und Sie am Fahren hindert, wenn Sie einen über den Durst getrunken haben. Die entsprechenden Kontrollgeräte werden bereits entwickelt, zunächst ist jedoch nur die Schnittstelle verpflichtend, die eine Einbindung der Geräte ermöglicht.
Das hier ist nun kein elektronischer Assistent, aber trotzdem eine gute Sache, um schwere Kopfverletzungen zu verhindern: Eine erweiterte Kopfaufprallzone, die die Fahrzeugfront, Motorhaube, Windschutzscheibe, A-Säule und Dach einschließt. Diese Maßnahme soll die Leben von Fußgängern und Radfahrern schützen, die in Unfälle verwickelt werden.