Wann, wo und wie es funktioniert

Führerschein umtauschen

Der Führerschein begleitet viele Menschen über Jahrzehnte – doch irgendwann muss er ausgetauscht werden. Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen in der gesamten EU alle alten Führerscheine in den neuen EU-Kartenführerschein umgewandelt werden. Klingt nach viel Zeit? Nicht ganz! Der Umtausch erfolgt nämlich gestaffelt nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum des Führerscheins. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Verwarngeld. Hier erfahren Sie, wann Sie dran sind und was Sie für den Umtausch benötigen.

 

Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?

Die EU möchte mit der neuen Führerscheingeneration mehr Einheitlichkeit und Fälschungssicherheit schaffen. Zudem hat der neue Kartenführerschein eine feste Gültigkeit von 15 Jahren – danach wird er erneuert, ähnlich wie ein Personalausweis oder Reisepass. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber bestehen, es geht lediglich um das Dokument.

 

Wann müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?

Die Umtauschfristen sind gestaffelt. Wer einen Papierführerschein hat, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, muss sich am Geburtsjahr orientieren. Die schlechte Nachricht: Die Fristen für den klassischen “Lappen” sind für viele Jahrgänge bereits abgelaufen – mehr dazu lesen Sie weiter unten.

  • Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 – 1958: Umtausch bis 19. Juli 2022 (Frist bereits abgelaufen)
  • 1959 – 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023 (Frist bereits abgelaufen)
  • 1965 – 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024 (Frist bereits abgelaufen)
  • ab 1971: Umtausch bis 19. Januar 2025 (Frist bereits abgelaufen)

Wer einen Führerschein im Scheckkartenformat besitzt, der ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, richtet sich nach dem Ausstellungsjahr:

  • 1999 – 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 – 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 – 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 – 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Spätestens dann müssen alle alten Führerscheine verschwunden sein.

 

Wie funktioniert der Führerschein-Umtausch?

Der Umtausch erfolgt bei der Führerscheinstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde. Ein Termin ist in vielen Regionen Pflicht – am besten frühzeitig buchen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Diese Unterlagen brauchen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Ihren alten Führerschein

Der neue Führerschein kostet meist zwischen 25 und 30 Euro und wird Ihnen entweder direkt ausgehändigt oder per Post zugestellt.

 

Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?

Sollten Sie den Stichtag übersehen, bleibt Ihre Fahrerlaubnis zwar bestehen, aber Ihr alter Führerschein wird ungültig. Falls Sie bei einer Verkehrskontrolle damit erwischt werden, droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Außerdem könnte es in bestimmten Situationen – etwa bei Mietwagenfirmen im Ausland – zu Problemen kommen, wenn Sie kein gültiges Dokument vorweisen können.

 

Unser Fazit: Jetzt handeln und den Führerschein rechtzeitig umtauschen

Auch wenn 2033 noch weit entfernt klingt, sollten Sie Ihre persönliche Umtauschfrist nicht aus den Augen verlieren. Wer seinen alten Führerschein frühzeitig erneuert, erspart sich unnötigen Stress – und fährt weiterhin ganz entspannt durch Deutschland und Europa.

 

Article from 07.03.2025 in the category: Gesetze und Regeln