Die sogenannten ECE-Regelungen bezeichnen international einheitliche Vorschriften für Kraftfahrzeuge und Ersatzteile. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Bauteileigenschaften gilt das ECE-Label als Qualitätsmerkmal im KFZ-Bereich. Seit dem 1. November 2016 müssen Bremsscheiben und -trommeln bei neuen Fahrzeugtypen (die nach dem 01.11.2016 homologiert wurden) verbindlich die ECE-R90-Norm erfüllen.
Die Bremse hat als sicherheitsrelevantes Bauteil in PKW eine besonders hohe Bedeutung Doch Bremse ist nicht gleich Bremse. In den meisten EU-Ländern etwa sind Bremsscheiben nicht genehmigungspflichtig, dementsprechend gibt es dort auch keine vorgeschriebenen Prüfverfahren.
Die für Bremsen gültige ECE-Regelung „R90“ wurde 1995 zunächst nur für Ersatzbremsbeläge eingeführt. 2011 wurde die ECE-R90 auf freiwilliger Basis auf Bremsscheiben und -trommeln ausgeweitet. Seit dem 1. November 2016 müssen Bremsscheiben und -trommeln bei neuen Fahrzeugtypen verbindlich die ECE-R90-Norm erfüllen. Dadurch soll ein Mindeststandard geschaffen und die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Zur Erlangung einer ECE-R90-Genehmigung werden hohe Anforderungen an die Bauteileigenschaften und an die Hersteller gestellt. Autofahrer sollen so die Gewissheit haben, im freien Ersatzteilemarkt Produkte in Erstausrüsterqualität zu erhalten. Ein weiterer Vorteil der ECE-Kennzeichnung: Sie löst die bislang für Aftermarket-Produkte notwendige Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile weitestgehend ab. So können Autofahrer auf das Mitführen einer Kopie der Erlaubnis verzichten.